167. Das Verhaltensmuster der gemeinsamen Erörterung und allfälligen Überwälzung neuer Kostenfaktoren besteht schon seit vielen Jahren und kann als „etabliert“ bezeichnet werden, wie das Beispiel der Einfuhrsteuerabfertigungsgebühr zeigt. Diese Gebühr wurde im Rahmen des nationalen Verbandes (damals noch Schweizer Spediteur-Verband, SSV) vereinbart, um die durch die Einführung der Mehrwertsteuer im Januar 1995 entstandenen Kosten abzudecken. Die Einfuhrsteuerabfertigungsgebühr wurde auf CHF 10.-- festgelegt und als obligatorisch bezeichnet. 168. Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Kartellgesetzes im Jahr 1996 versandte der SSV folgendes Zirkular: