B.3.1.3.4 Weitere schweizspezifische Gebühren 1. E-dec-Gebühr 161. E-dec ist die Bezeichnung für die elektronische Zollerklärung, die ab dem 1. Januar 2006 für die Verzollung von Waren, die Kontingenten unterliegen, und ab dem 1. Juli 2006 für Verzollungen aller Art obligatorisch wurde. E-dec löste das Zollmodell 90 ab und machte u.a. gewisse Investitionen in Software Programme seitens der Spediteure erforderlich.