Abbildung 28 141. In diesem Schreiben wird klar formuliert, dass diese Gebühren nicht Gegenstand von Wettbewerb sein sollen und eine gemeinsame Lösung gefunden werden soll. Wie bei den 68 Mit „VTR“ ist im Protokoll das „VTR“-Air gemeint, d.h. das „VerkehrsTrägerRessort“-Air, welches das für die Luftfracht zuständige Ressort der Zürcher Speditionsvereinigung (ZSV) wäre. Tatsächlich wird im Protokoll jedoch VTR-Air als Synonym für den Fachbereich Air von Spedlogswiss verwendet. Mit einer Ausnahme […] waren alle Verfahrensadressaten in diesem Gremium vertreten.