1. Begriffserklärung und Ausgangslage 135. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt wurden neue Sicherheitsmassnahmen für europäische Flughäfen eingeführt, welche auch durch die Schweizer Flughäfen eingehalten werden mussten.