So wurde eine Reihe von Zuschlägen eingeführt, darunter Treibstoff-, Sicherheitsund Kriegsrisikozuschläge (Fuel-, Security- und War-risk-Surcharge). 60 115. Gemäss den geltenden IATA-Rahmenbedingungen werden Zuschläge auf dem Luftfrachtbrief (Airway Bill) getrennt aufgeführt und als dem Frachtführer, d.h. der Airline geschuldet („due carrier“) ausgewiesen. Sie werden somit als Beträge ausgewiesen, die der Spediteur im Auftrag der Frachtführer einzieht. 116. Sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene haben sich die Spediteure zur Frage ausgetauscht, ob und wie sie für das Inkasso dieser Surcharges und das damit verbundene Delkredere-Risiko entschädigt werden sollen.