In Bezug auf die Schweiz kann zudem festgehalten werden, dass eine höhere AAMS-Gebühr festgelegt wurde als in den anderen europäischen Ländern (vgl. Abbildung 5, Abbildung 13 und Abbildung 15). 59 Werden dieser Umstand sowie die wesentlich tieferen Gebühren der Airlines (vgl. Abbildung 11) berücksichtigt, so erscheint es nicht ausgeschlossen, dass mit einer Gebühr von CHF 25.-- möglicherweise ein Gewinn erzielt werden konnte. Ob ein allfälliger Gewinn tatsächlich realisiert werden konnte, wurde aufgrund des Abschlusses einer einvernehmlichen Regelung nicht weiter untersucht und ist daher offen.