104. Im Zirkular wird unverblümt die Zielsetzung formuliert, dass die durch AAMS verursachten Kosten an die Kunden „weiterverrechnet“ werden, wobei es sich bei der Weiterverrechung allerdings nicht nur um eine Überwälzung der von den Frachtführern erhobenen Gebühren handelt (vgl. für deren Höhe oben Abbildung 11), sondern um die vom Fachbereich Air aufgrund des „zusätzlichen Aufwands“ als „gerechtfertigt“ erachtete Gebühr von mindestens CHF 25.-- pro HAWB.