eingegangen). Zudem macht die Erfassung der „cases of non compliance“ deutlich, dass die Speditionsunternehmen die Einhaltung der Verrechnung der AAMS-Gebühr überwacht haben und dass zumindest unter den Mitgliedern des FFI Airfreight Committee vorgesehen 22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 25 wurde, dass bei Abweichungen innerhalb der eigenen Unternehmung eine Information über und eine Reaktion auf die „non compliance“ erfolgen sollte. b. Koordination durch bilaterale und multilaterale Kontakte