22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 23 die Erhebung einer Gebühr durch die Frachtführer vereinbart sowie eine Einigung betreffend die Weiterverrechnung an die Kunden in der Form einer AAMS-Gebühr erreicht. Sämtliche Verfahrensadressaten verfügten über Vertreter im Airfreight Committee. 85. Im Rahmen eines internen Interviews erklärte [