Zudem gilt es zu beachten, dass die nachfolgende Analyse ausschliesslich aus Sicht der schweizerischen Behörde, unter Beurteilung der sich in der Schweiz auswirkenden Sachverhaltselemente und auf der Grundlage des schweizerischen Rechts erfolgt. 77. Die Beschränkung auf eine exemplarische Darstellung der von der Gesamtabrede betroffenen Gebühren erscheint im vorliegenden Fall auch deshalb als hinreichend und angezeigt, weil eine einvernehmliche Regelung mit den Untersuchungsadressaten getroffen werden konnte.