Die exemplarischen Gebühren belegen hinreichend, nach welchem Verhaltensmuster die Spediteure vorgegangen sind. Der exemplarische Charakter bringt es aber mit sich, dass die Erwähnung einer Gebühr nicht bedeutet, dass jede der Verfahrensbeteiligten der vorliegenden Untersuchung bezüglich jeder dieser Gebühren, sei es an deren Festlegung und/oder Umsetzung beteiligt war. Zudem gilt es zu beachten, dass die nachfolgende Analyse ausschliesslich aus Sicht der schweizerischen Behörde, unter Beurteilung der sich in der Schweiz auswirkenden Sachverhaltselemente und auf der Grundlage des schweizerischen Rechts erfolgt.