60. Kühne und Nagel hält in der Begründung ihrer Anträge fest, dass die Gesamtabrede zu weit gefasst sei. Es werde der unzutreffende Eindruck erweckt, dass sich die international tätigen Spediteure darauf verständigt hätten, weltweit sämtliche neuen exogenen Kostenfaktoren an die Kunden weiterzugeben. Es sei daher in der Entscheidbegründung klarzustellen, dass Existenz und Umfang der Gesamtabrede nicht erwiesen sei. […]. Auf diese sowie die weiteren Vorbringen der Kühne + Nagel wird – sofern erforderlich – im Rahmen der Erwägungen eingegangen. 61. Panalpina stellt in ihrer Eingabe vom 12. November 2012 folgende Anträge: