56. Zur Begründung der Anträge macht Agility insbesondere geltend, dass die heutige Schweizer Agility Konzerngesellschaft erst im Juli 2006 durch die Agility Gruppe übernommen worden sei. Diese heutige Schweizer Gruppengesellschaft habe vor Juli 2006 im Schweizer Markt keine andere Stellung inne gehabt als diejenigen grossen Schweizer Markteilnehmer im Speditionsgeschäft, welche im Antrag als ausserhalb der Gesamtabrede qualifiziert worden seien. Unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung sei folglich die vom Sekretariat vorgenommene Zuweisung von Agility zu den Marktteilnehmern innerhalb der Gesamtabrede nicht verständlich.