• die Sanktion sei höchstens auf den Minimalbetrag gemäss Vorbemerkungen zur einvernehmlichen Regelung festzusetzen; 43 • die Verfahrenskosten seien unter Berücksichtigung der Beiträge der Selbstanzeiger auf alle Verfahrensbeteiligten, eingeschlossen Spedlogswiss, zu verlegen; • Agility sei von der WEKO vor dem Entscheid anzuhören.