Zur Verringerung des Verfahrensaufwandes verzichtete die Deutsche Post auf eine einlässliche Stellungnahme. Dabei wies die Deutsche Post ausdrücklich darauf hin, dass dieser Verzicht unter dem Vorbehalt erfolge, dass darin keine Anerkennung der Sachdarstellung und der rechtlichen Würdigung der Wettbewerbsbehörden liege. 54. Den weiteren Parteien wurde auf deren Ersuchen hin die Frist zur Einreichung der Stellungnahme bis zum 12. November 2012 verlängert. 55. Mit Eingabe vom 12. November 2012 beantragt Agility: • Die einvernehmliche Regelung sei zu genehmigen;