12 SVKG in Frage komme. 31. Am 6. August 2008 gab Agility eine weitere umfangreiche mündliche Aussage zu Protokoll und reichte insgesamt 5 Bundesordner Beweismittel ein. Agility hat im weiteren Verlauf der Untersuchung uneingeschränkt kooperiert und dabei auf – das für Selbstanzeigen mögliche – korrespondenzlose Verfahren verzichtet und ihre Eingaben in schriftlicher Form eingegeben. Erwähnenswert ist weiter, dass Agility im Rahmen der Akteneinsicht in ihr Selbstanzeigedossier auf die Bereinigung von Geschäftsgeheimnissen verzichtet und den damit zusammenhängenden Aufwand des Sekretariates erheblich reduziert hat. A.2.5 Ausweitung der Untersuchung