20. Mit Schreiben vom 17. Oktober 2007 bat das Sekretariat Panalpina und Kühne + Nagel, bis am 26. Oktober 2007 mitzuteilen, ob sie an der Einsprache gegen die Durchsuchung der versiegelten Beweismittel festhalten. Innert der vom Sekretariat erstreckten Frist teilte Kühne + Nagel am 30 Oktober 2007 mit, dass sie auf die Versiegelung der Festplatte verzichte. Ebenfalls innert der vom Sekretariat erstreckten Frist teilte Panalpina am 2. November 2007 mit, dass sie die Einsprache gegen die Durchsuchung in Papierform der in Basel beschlagnahmten Beweismittel in Papierform zurückziehe, aber an der Versiegelung der beschlagnahmten elektronischen Beweismittel festhalte.