der Nichtgenehmigung des Antrags und damit der einvernehmlichen Regelungen seitens der Wettbewerbskommission (WEKO) wäre der Sachverhalt vollumfänglich abzuklären und der WEKO zum Entscheid vorzulegen. 1 Zudem gilt es zu erwähnen, dass die Parteien die nachfolgende Sachverhaltsdarstellung und rechtliche Würdigung nicht anerkennen.