{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 91\nE Dispositiv\nAufgrund des Sachverhalts und der vorangehenden Erwägungen verfügt die Wettbewerbskommission:\n1. Die Wettbewerbskommission genehmigt die einvernehmlichen Regelungen zwischen\ndem Sekretariat der Wettbewerbskommission und Agility Logistics International BV,\nDeutsche Bahn AG, Deutsche Post AG, Kühne + Nagel International AG und Panalpina Welttransport (Holding) mit nachfolgendem Wortlaut (vgl. für den gesamten Text inklusive Vorbemerkungen Rz 42):\na) Die [Agility, Deutsche Bahn, Deutsche Post, Kühne + Nagel, Panalpina] verpflichtet sich, mit Konkurrenten keine Abreden darüber zu treffen, in welcher Form und\nHöhe Gebühren und Zuschläge den eigenen Kunden zu belasten sind.\nb) Die [Agility, Deutsche Bahn, Deutsche Post, Kühne + Nagel, Panalpina] verpflichtet sich, im Rahmen von Spedlogswiss nicht an der Erarbeitung von Empfehlungen\nzur Form und Höhe der Weitergabe von exogenen Kostenfaktoren an die Kunden\nmitzuarbeiten noch an entsprechenden Diskussionen teilzunehmen.\n2. Die Wettbewerbskommission genehmigt die einvernehmlichen Regelungen zwischen\ndem Sekretariat der Wettbewerbskommission und Spedlogswiss mit nachfolgendem\nWortlaut (vgl. für den gesamten Text inklusive Vorbemerkungen Rz 42 f.):\na) Spedlogswiss verpflichtet sich in seiner Eigenschaft als nationaler Branchenverband dafür zu sorgen, dass in den von Spedlogswiss einberufenen und begleiteten\nSitzungen seiner sämtlichen Gremien und Ausschüsse keine Abreden darüber getroffen werden, in welcher Form und Höhe die Weitergabe von exogenen Kostenfaktoren (u.a. Gebühren und Zuschläge) an die Kunden erfolgen soll.\ni. Eine Ausnahme bilden exogene Kostenfaktoren, deren Belastung an den\nKunden gesetzlich vorgesehen sind (z.B. MWSt).\nii. „Dafür zu sorgen\" bedeutet nicht, dass Spedlogswiss eine Garantenstellung\nfür seine Mitglieder zukommt, sondern (1) dass der Vertreter von Spedlogswiss die Mitglieder warnt, wenn diese eine Abrede beabsichtigen oder\ntreffen und (2) im Falle, dass trotzdem eine Abrede getroffen wird, die\nWettbewerbsbehörden über diesen Sachverhalt informiert.\nb) Spedlogswiss verpflichtet sich, keine Empfehlungen betreffend die Form und Höhe\nder Weitergabe von exogenen Kostenfaktoren zu erstellen und zu verbreiten.\ni. Eine Ausnahme bilden exogene Kostenfaktoren, deren Belastung an den\nKunden gesetzlich vorgesehen sind (z.B. MWSt).\nii. Die Verbreitung kartellrechtlich unbedenklicher Empfehlungen anderer\nVerbände bleibt erlaubt.\n3. Die an der unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligten Speditionsunternehmen werden gestützt auf Art. 49a i.V.m. Art. 5. Abs. 1 und Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG mit folgenden\nBeträgen belastet:\na) Agility Logistics International BV CHF 907‘349\nb) Deutsche Bahn AG CHF 1‘021‘751\nc) Deutsche Post AG CHF 0\nd) Kühne + Nagel International AG CHF 1‘173‘767\ne) Panalpina Welttransport (Holding) AG CHF 3‘117‘286\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 92\n4. Von den Verfahrenskosten von insgesamt CHF 561‘141.-- werden CHF 10‘000.--\nSpedlogswiss auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten werden den an der unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligten Speditionsunternehmen zu gleichen Teilen, d.h. je\nCHF 110‘228.--, und unter solidarischer Haftung auferlegt.\n5. Die beschlagnahmten Original-Papierdokumente werden der jeweils berechtigten Person nach Eintritt der Rechtskraft vorliegender Verfügung gegenüber allen Untersuchungsadressatinnen zurückgegeben und die beim Sekretariat vorhandenen, gespiegelten elektronischen Daten werden nach Eintritt der Rechtskraft vorliegender Verfügung gegenüber allen Untersuchungsadressatinnen gelöscht.\n6. Die Verfügung ist zu eröffnen an:\n- Agility Logistics International BV, Naritaweg 65, Telestone 8, NL-043BW\nAmsterdam, vertreten durch [Name RA];\n- Deutsche Bahn AG, Potsdamer Platz 2, D-10785 Berlin, vertreten durch RA Dr.\nMarcel Meinhardt, RAin Dr. Astrid Waser und RA Nicolas Bonassi, Lenz &\nStaehelin, Bleicherweg 58, 8027 Zürich;\n- Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Strasse 20, D-53113 Bonn, vertreten durch\nRA Dr. Marcel Dietrich und RA Andreas Burger, Homburger AG, Hardstrasse 201,\n8005 Zürich;\n- Kühne + Nagel International AG, Dorfstrasse 50, 8834 Schindellegi, vertreten\ndurch RA Dr. Patrick Sommer und RA Amr Abdelaziz, CMS von Erlach Henrici,\nDreikönigstrasse 7, 8022 Zürich;\n- Panalpina Welttransport (Holding) AG, Viaduktstrasse 42, 4051 Basel, vertreten\ndurch RA Philippe M. Reich, Baker & Mc.Kenzie, Holbeinstrasse 30, 8034 Zürich;\n- Spedlogswiss, Verband Schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen,\nElisabethenstrasse 44, 4051 Basel.\n\nWettbewerbskommission\n\n"}