{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 73\nRahmen der Untersuchung 22-0362 beurteilt wurden, gegenüber allen Verfahrensparteien einvernehmlich und abschliessend geregelt.\nc) Zur Erreichung der Zielsetzung gemäss lit. a wird auf eine ausführliche Entscheidbegründung verzichtet, indem die Begründungsdichte und -tiefe der Verfügung gegenüber\neiner Verfügung ohne einvernehmliche Regelung reduziert werden kann. Das Sekretariat beschränkt sich für den Nachweis der Preisabrede auf den Markt für Luftfrachtspedition und darin auf einzelne exemplarische Gebühren (AAMS [Air Automated Manifest\nSystem], PSS [Peak Season Surcharge], NES [New Export System], CAF [Currency\nAdjustment Factor] sowie die schweizspezifischen Gebühren SFA [Security Fee\nAgent], SCF [Surcharge Collection Fee], E-Dec und Einfuhrsteuerabfertigungsgebühr).\nd) Der Wille und die Bereitschaft von [Agility, Deutsche Bahn, Kühne und Nagel, Panalpina] zum Abschluss der nachfolgenden einvernehmlichen Regelung wird vom Sekretariat als kooperatives Verhalten gewürdigt. Der Kooperation ist im Rahmen der Sanktionsbemessung Rechnung zu tragen. Aufgrund der aktuellen Ausgangslage beantragt\ndas Sekretariat bei der Weko eine Sanktion in der Grössenordnung von CHF […] bis\n142\nCHF […] . Die definitive Festlegung der Höhe der Sanktion liegt jedoch im Ermessen\nder Wettbewerbskommission. Sie erfolgt definitiv in der Verfügung der Wettbewerbs-\n143\nkommission, die das Verfahren zum Abschluss bringt.\ne) Sollte diese einvernehmliche Regelung von der Wettbewerbskommission nicht genehmigt werden, wird die Untersuchung im ordentlichen Verfahren zu Ende geführt und –\nbei Vorliegen eines Verstosses – eine Sanktion gestützt auf das KG und die SVKG\ndurch die Wettbewerbskommission festgelegt.\nf) Obwohl der Abschluss dieser EVR seitens von [Agility, Deutsche Bahn, Deutsche Post,\nKühne und Nagel, Panalpina] keine Anerkennung der Sachverhaltsdarstellung und\nrechtlichen Würdigung der Wettbewerbsbehörden darstellt, hält [Agility, Deutsche\nBahn, Deutsche Post, Kühne und Nagel, Panalpina] fest, dass sich im Falle einer Genehmigung dieser EVR durch die Wettbewerbskommission und bei Nichtüberschreiten\n144\ndes beantragten Sanktionsrahmens gemäss lit. d) sowie bei Beachtung von lit. c) im\nSinne von lit. a) die Ergreifung von Rechtsmitteln erübrigt.\ng) Bei diesem Ausgang des Verfahrens 22-0362 gehen die Verfahrenskosten (Vorabklärung und Untersuchung) anteilsmässig zu Lasten der Parteien und damit von [Agility,\nDeutsche Bahn, Deutsche Post, Kühne und Nagel, Panalpina].\n\nVereinbarungen\n\n1) [Agility, Deutsche Bahn, Deutsche Post, Kühne und Nagel, Panalpina] verpflichtet sich, mit\nKonkurrenten keine Abreden darüber zu treffen, in welcher Form und Höhe Gebühren und\nZuschläge den eigenen Kunden zu belasten sind.\n2) [Agility, Deutsche Bahn, Deutsche Post, Kühne und Nagel, Panalpina] verpflichtet sich,\nim Rahmen von Spedlogswiss nicht an der Erarbeitung von Empfehlungen zur Form und\nHöhe der Weitergabe von exogenen Kostenfaktoren an die Kunden mitzuarbeiten noch an\nentsprechenden Diskussionen teilzunehmen.\n\n142\nDie individuellen Bandbreiten sind wie folgt: Agility [CHF […]–[…] Mio.], Deutsche Bahn [CHF […]–\n[…] Mio.], Kühne + Nagel [CHF […]–[…] Mio.] und Panalpina [CHF […]–[…] Mio.].\n143\nAbweichende Formulierung von lit. d in der EVR mit der Deutschen Post als erste Selbstanzeigerin:\n„d) Das Sekretariat beantragt bei der Weko den vollständigen Sanktionserlass für die Deutsche Post.“\n144\nAbweichende Formulierung in der EVR mit der Deutschen Post: „bei vollständigem Sanktionserlass“.\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 74\n277. Nachfolgend finden sich die abweichenden Vereinbarungen mit Spedlogswiss. Auf eine\nWiedergabe der Vorbemerkungen wird verzichtet, da der Wortlaut grundsätzlich identisch ist\nmit dem oben aufgeführten Wortlaut der Vorbemerkungen der EVR mit den Spediteuren, es\nfehlen einzig die Passagen zum Sanktionsrahmen, da Spedlogswiss im vorliegenden Fall\nnicht direkt sanktioniert werden kann. 145 Die mit Spedlogswiss getroffenen Vereinbarungen\nlauten wie folgt:\n\nVereinbarungen\n\n"}