{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n235. Im relevanten Markt bestand im relevanten Zeitraum ein gewisser Aussenwettbewerb.\nDer Aussenwettbewerb wurde jedoch durch den Versand der Empfehlungen von Spedlogswiss an nicht an der Gesamtabrede beteiligte Luftfrachtspediteure eingeschränkt.\n\nB.3.2.2.2 Innenwettbewerb\n\n236. Funktionierender Innenwettbewerb besteht dann, wenn die Abrede in Wirklichkeit gar\nnicht befolgt wird oder wenn trotz der die Vermutung begründenden Absprache bezüglich\neinzelner Wettbewerbsparameter aufgrund anderer Faktoren ein wirksamer Wettbewerb\nfortbesteht. 108\n\n1. Umsetzung der Gesamtabrede\n\n237. Bezüglich der Einhaltung und Umsetzung der Gesamtabrede unter den beteiligten Unternehmen hat sich den Wettbewerbsbehörden ein differenziertes Bild ergeben: Obwohl sich\nsämtliche an der Gesamtabrede beteiligten Unternehmen über den Grundsatz der Koordination bezüglich exogener Kostenfaktoren einig waren und dementsprechend jedenfalls in den\ndargestellten Fällen die Höhe von Gebühren und Zuschlägen vereinbart haben, haben nicht\nimmer sämtliche Abredepartner diese vollständig beim Kunden durchgesetzt. Wiederum\nkann das Gesamtbild exemplarisch anhand von einzelnen Gebühren untermauert werden. 109\n\n• AAMS-Gebühr: Betreffend die AAMS-Gebühr haben [3 Luftfrachtspediteurinnen] angegeben, diese ihren Kunden (generell) verrechnet zu haben. [2 Luftfrachtspediteurinnen] haben angemerkt, dass sie diese Gebühr nur „teilweise“ (z.B. in 60 % der Fälle) verrechnet haben. Betreffend die Einhaltung hat keines der zuvor genannten Unternehmen eine vollständige Durchsetzung bei den Kunden bejaht: Während sich [1\nLuftfrachtspediteurin] gemäss eigenen Angaben nie daran gehalten hat, bemerkten\ndie [3 Luftfrachtspediteurinnen], dass sie die Empfehlung auch bei den Kunden, denen die AAMS-Gebühr verrechnet wurde, nur teilweise eingehalten haben. Konkret\nschrieb z.B. [Luftfrachtspediteurin]: „[Luftfrachtspediteurin] hat die Empfehlung von\nSpedlogswiss – wenn dies der Markt zuliess – weitgehend umgesetzt. Ja nach Kunde\nwerden jedoch zum Teil unterschiedliche AMS Gebühren (von CHF […] bis […]) belastet.“ Die [Luftfrachtspediteurin] hat angemerkt, dass „sie verschiedenen Kunden\nRabatte [auf die AAMS] gewährt“. [Luftfrachtspediteurin] hat darauf hingewiesen,\ndass ihre Tochtergesellschaft [Name] nur eine reduzierte AAMS-Gebühr von […] pro\nSendung erhoben hat.\n\n• SFA, SCF, E-Dec-Gebühr, Einfuhrsteuerabfertigungsgebühr: Das wenig konkrete\nAntwortschema, welches sich für die AAMS-Gebühr ergeben hat, konnte für sämtliche Gebühren beobachtet werden. Keine einzige dieser Gebühren wurde – gemäss\neigenen Angaben – von allen an der Gesamtabrede beteiligten Unternehmen vollständig umgesetzt.\n\n108\nBGE 129 II 18, 35 E. 8.1 (= RPW 2002/4, 744 f. E. 8.1) Buchpreisbindung.\n109\nWiederum bilden die Antworten auf die am 1. Dezember 2008 versendeten Fragebogen die Grundlage für die Auswertung.\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 63\n2. Wettbewerbsparameter und Restwettbewerb\n\n"}