{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n103\nAllerdings war Natural vor der Übernahme ein für Agility tätiger Agent, wie Agility selber in ihrer\nSelbstanzeige vom 3. Juli 2008 (S. 2) angibt (25-0010). Es sei an dieser Stelle auch noch erwähnt,\ndass sich Agility in der eigenen Selbstanzeige ebenfalls die Handlungen sämtlicher Tochtergesellschaften zugerechnet hat und nicht danach unterschieden hat, ob eine Handlung durch Agility, Geo-\nLogistics, Natural oder eine andere Konzerngesellschaft erfolgt ist. Zudem ist beispielsweise GeoLogistics bereits seit dem Jahr 1999 im schweizerischen Handelsregister eingetragen.\n104\nWEKO, Verfügung vom 10. Mai 2010, Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen, 52\nRz 285 (abrufbar auf der Website der WEKO unter www.weko.admin.ch > Aktuell > Letzte Entscheide\n> Verfügung Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen [17.08.2012]).\n105\nDa die untersuchten Verhaltensweisen in den Zeitraum 2000–2007 fallen, kann anhand der tatsächlich erfolgten Marktzutritte die „tatsächliche“ potentielle Konkurrenz im relevanten Zeitraum erfasst werden. Eine Befragung über erwartete künftige Marktzutritte erübrigt sich hingegen.\n106\nRPW 2010/4, 745 Rz 260, Baubeschläge für Fenster und Fenstertüren; Verfügung vom 10. Mai\n2010 betreffend 22-0378: Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen, 53 Rz 290,\nhttp://www.weko.admin.ch/aktuell/00162/index.html?lang=de.\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 61\nforderungen im Vergleich zum Ausland gering sind. 107 Da ein Spediteur in der Regel nicht\nBesitzer von Transportmitteln ist, sondern Kapazitäten bei den entsprechenden Transportunternehmen einkauft (vgl. Rz 201), sind auch keine grossen Markteintrittsinvestitionen notwendig.\n230. Hinweise auf strategische Marktzutrittsschranken haben sich den Wettbewerbsbehörden ebenfalls nicht ergeben. Die nachfolgend aufgezeigten effektiven Marktzutrittszahlen untermauern die Befunde eines Marktes mit relativ geringen Marktzutrittsschranken.\n\nb. Marktzutritte\n\n231. Zahlen des Branchenverbands Spedlogswiss zeigen, dass im Zeitraum 2000 bis 2008\ndurchschnittlich 16 Neumitglieder pro Jahr in den Verband aufgenommen wurden, wobei die\nkonkrete Anzahl zwischen 9 (im Jahr 2004) und 23 (im Jahr 2005) variiert. Geht man davon\naus, dass unter den Neumitgliedern etwa der gleiche Anteil an Luftfrachtspediteuren anzutreffen ist wie im Verband insgesamt und dass Spedlogswiss mehr 95 % aller Speditionsunternehmen vertritt (und im relevanten Zeitraum vertreten hat), so berechnet sich die Anzahl\nder Neueintritte in den Markt für internationale Luftfrachtspedition auf rund sechs bis sieben\nUnternehmen pro Jahr.\n232. Trotz der nicht unwesentlichen Anzahl von Marktzutritten (und der damit verbundenen\nnicht unwesentlichen potenziellen Konkurrenz) kann davon ausgegangen werden, dass eine\ndisziplinierende Wirkung auf die an der Gesamtabrede beteiligten Unternehmen ausgeblieben ist: Erstens sind – wie bereits in Rz 217 erwähnt – die an der Gesamtabrede beteiligten\nUnternehmen zu den Grossen im Markt für internationale Luftfrachtspedition zu zählen. Es\nist äusserst unwahrscheinlich, dass kleine, neu in den Markt eingetretene Unternehmen in\nder Lage waren, die an der Gesamtabrede beteiligten (grossen und starken) Unternehmen\nhinreichend zu disziplinieren. Zweitens ist davon auszugehen, dass Unternehmen, welche in\nden Markt für internationale Luftfrachtspedition eingetreten waren, in den allermeisten Fällen\nauch Mitglieder von Spedlogswiss wurden und die entsprechenden Empfehlungen bezüglich\nGebühren und Zuschläge erhalten haben. Entsprechend der Situation bei der aktuellen Konkurrenz haben die Empfehlungen auch die mögliche disziplinierende Wirkung der potenziellen Konkurrenz eingeschränkt.\n\nc. Disziplinierende Wirkung ausländischer Unternehmen\n233. Bezüglich einer möglichen disziplinierenden Wirkung von ausländischen Unternehmen\nauf die an der Gesamtabrede beteiligten Unternehmen gilt es zunächst anzumerken, dass\nbereits im Rahmen der räumlichen Marktabgrenzung davon ausgegangen wurde, dass\nSchweizer Kunden eher nicht auf ausländische Luftfrachtspediteure ausweichen und daher\ntendenziell von einem nationalen Markt auszugehen ist (vgl. Rz 211 ff.). Vor diesem Hintergrund scheint eine disziplinierende Wirkung von ausländischen Unternehmen eher unwahrscheinlich.\n234. Des Weiteren hat sich – wie beispielsweise bezüglich AAMS oder PSS aufgezeigt – die\nGesamtabrede auch in ausländischen Märkten dadurch manifestiert, dass die dort anfallenden Kosten im Rahmen von gemeinsamen Gebühren und Zuschlägen den Kunden überwälzt wurden. So ist es fraglich, ob bestimmte Gebühren wie AAMS oder PSS durch ein\nAusweichen auf Luftfrachtspediteure im Ausland hätten vermieden werden können. Allenfalls\nhätten gewisse schweizspezifische Gebühren (z.B. SFA) vermieden werden können, aller-\n\n107\n„Ein für unsere Branche bedeutsamer Erfolgsfaktor für den Standort Schweiz stellt die Tatsache\ndar, dass es für das Betreiben eines Speditionsunternehmens keiner Lizenzierung bedarf. Eine Firma,\ndie sich in diesem Markt betätigen möchte, braucht somit lediglich eine nach Schweizer Recht abgewickelte Firmengründung und kann dann sogleich kommerziell aktiv werden.“\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 62\ndings hätte der Kunde damit rechnen müssen, dass ihm dafür andere lokale Gebühren belastet würden. Eine disziplinierende Wirkung auf in der Schweiz an der Gesamtabrede beteiligte Unternehmen durch ausländische Luftfrachtspediteure ist daher unwahrscheinlich.\n\n4. Fazit zum Aussenwettbewerb\n\n"}