{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n223. Es ist nicht auszuschliessen, dass verschiedene Spediteure strategisch geantwortet\nhaben und die in Tabelle 3 aufgezeigten Zahlen eher als untere Schranken bezüglich Umsetzung und Einhaltung anzusehen sind. So geht der Verband Spedlog-swiss z.B. bei der\nSCF gemäss eigenen Aussagen von einer vollständigen Umsetzung aus (vgl. Rz 246). Bezüglich der E-Dec-Gebühr wurde gar eine eigene Erhebungen zur Einhaltung und Umsetzung durchgeführt. Die dort erhobenen Zahlen unterscheiden sich deutlich von jenen der\nWettbewerbsbehörden: Gegenüber Spedlogswiss hatten beinahe 80 % der grösseren Spediteure angegeben, diese Gebühr zu verlangen. 65 % der Antwortenden gab dabei eine hohe\nErfolgsquote von 60–100 % bei der Durchsetzung gegenüber den Kunden an. 102\n224. Schliesslich gilt es anzumerken, dass verschiedene Unternehmen, welche die Frage\n„Halten Sie sich dabei an die Empfehlungen von Spedlogswiss?“ mit „ja“ beantwortet haben,\neinschränkend bemerkten, dass es aufgrund der Marktsituation nicht immer möglich war,\nGebühren oder Zuschläge wie empfohlen umzusetzen. Dies bedeutet, dass gewisse Unternehmen die entsprechende Empfehlung von Spedlosgswiss zwar prinzipiell befolgt haben,\njedoch nicht in der Lage waren, die die Gebühr vollumfänglich bei allen Kunden umzusetzen.\n225. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass zahlreiche der nicht an der Gesamtabrede beteiligten Unternehmen die abgesprochene Gebühren oder Zuschläge ebenfalls eingeführt\nund im Markt durchgesetzt haben. Bezüglich der Einhaltung der empfohlenen Höhe hat sich\nein weniger klares Bild ergeben. Die Gesamtabrede hat daher auf dem Weg der Empfehlungen Auswirkungen auf nicht an der Gesamtabrede beteiligte Unternehmen gezeitigt und damit den aktuellen Aussenwettbewerb abgeschwächt, ihn jedoch nicht beseitigt.\n226. In ihrer Stellungnahme macht Agility geltend, sie müsste aufgrund ihrer Bedeutung auf\ndem schweizerischen Markt (geringe Marktanteile) eher zu denjenigen Unternehmen gezählt\n\n101\nDie Wettbewerbsbehörden gehen aufgrund der Antworten in den Fragebogen davon aus, dass\nzum Zeitpunkt der Befragung rund 108 Luftfrachtspediteure Mitglied von Spedlogswiss waren.\n102\nVgl. Zirkular 713/2006 vom 31. August 2006. Welche der beiden Befragungen tatsächlich die Realität besser wiederspiegelt, kann aufgrund des Umstandes, dass im vorliegenden Verfahren die Gesamtabrede und nicht die einzelnen Gebühren beurteilt wird, sowie aufgrund des Abschlusses einer\neinvernehmlichen Regelung offen bleiben.\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 60\nwerden, welche als nicht an der Gesamtabrede beteiligt qualifiziert werden, zumal Agility erst\nim Jahr 2006 mit der Übernahme der Cronat Transport Holding AG und der Marke Natural\nsubstanziell auf dem Schweizer Markt tätig geworden sei. 103 Agility verkennt dabei, dass ihre\nBeteiligung an der Gesamtabrede nicht abhängig von ihrem Marktanteil bzw. ihrer Tätigkeit\nin der Schweiz ist. Die Beteiligung an der Gesamtabrede ergibt sich vielmehr aus der Sachverhaltsanalyse, namentlich auch den Handlungen von Agility auf internationaler Ebene. Für\ndie von Agility in der Stellungnahme genannten Konkurrenten Lamprecht Transport AG oder\ndie Fracht AG Internationale Transporte ist dies nicht der Fall. So hatten diese beiden Unternehmen im Gegensatz zu Agility keinen Einsitz im FFI/FFE. Vor diesem Hintergrund spielt es\nkeine Rolle, dass das Verhaltensmuster bei der Umsetzung zwischen an der Gesamtabrede\nbeteiligten und nicht beteiligten Unternehmen sehr ähnlich war. Aus dem Umstand, dass im\nvorliegenden Verfahren nicht auch weitere Verstösse gegen das Kartellgesetz (z.B. rein nationale Abreden bezüglich einer einzelnen Gebühr) untersucht werden, kann die Agility nichts\nzu ihren Gunsten ableiten. Der durch Agility formulierte Vorwurf der Verletzung des Gleichbehandlungsgebots ist daher zurückzuweisen.\n\n3. Potenzieller Wettbewerb\n\n227. Als potenzielle Konkurrenten gelten Unternehmen, welche sich zum aktuellen Zeitpunkt\nnoch nicht im Markt befinden, die aber innerhalb nützlicher Frist (in der Regel innerhalb von\nzwei Jahren) in den Markt treten können und dabei nennenswerte Kosten und Risiken in\nKauf nehmen. Bei der Beurteilung der potenziellen Konkurrenz ist daher zu prüfen, ob und\nwie viele Marktzutritte hinreichend wahrscheinlich sind. 104 In diesem Zusammenhang prüfen\ndie Wettbewerbsbehörden die Existenz von Marktzutrittsschranken, das Ausmass an effektiven Markteintritten in der Vergangenheit sowie die von den Befragten erwartenden zukünftigen Markteintritte 105 und schliesslich mögliche disziplinierende Wirkungen von Unternehmen\nim gleichen sachlichen, jedoch unterschiedlichen räumlichen Markt (z.B. von Unternehmen\nausserhalb der Schweiz). 106\n\na. Marktzutrittsschranken\n228. Marktzutrittsschranken können struktureller, administrativer oder strategischer Natur\nsein. Während strukturelle und administrative Marktzutrittsschranken (meist) nicht von den\nUnternehmen beeinflusst werden können, entstehen strategische Zutrittsschranken durch\ndas gewollte Verhalten von sich bereits im Markt befindlichen Unternehmen.\n229. Markteintritte in die Speditionsbranche scheinen in der Schweiz ohne grössere Probleme und damit ohne nennenswerte strukturelle oder administrative Zutrittsschranken möglich zu sein. So hebt der Verband Spedlogswiss explizit hervor, dass die administrativen An-\n\n"}