{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n76\nVgl. RPW 2010/4, 755 Rz 348 f., Baubeschläge für Fenster und Fenstertüren ; WEKO, Verfügung\nvom 10. Mai 2010: Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen, 48 Rz 258 m. w. H. (abrufbar\nauf der Website der WEKO unter www.weko.admin.ch > Aktuell > Letzte Entscheide > Verfügung\nHeiz-, Kühl- und Sanitäranlagen [17.08.2012]); vgl. auch MASSIMO MOTTA, Competition Policy, Theory\nand Practice, Cambridge 2004, 150 ff.\n77\nVerordnung vom 17.6.1996 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR\n251.4).\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 54\nhalten (so z.B. Umschlag, Verzollung, Lagerhaltung oder logistische Zusatzleistungen). Die\nTransportleistung kann per Eisenbahn, LKW (Land), Flugzeug (Luft) oder Schiff (Wasser) erfolgen. Der Spediteur ist meist nicht Besitzer von entsprechenden Transportmitteln und führt\nden Transport auch nicht selbst durch, sondern kauft Kapazitäten bei Drittparteien (z.B.\nReedereien oder Fluggesellschaften) ein. 78\n202. Als direkte Marktgegenseite der an der Gesamtabrede beteiligten Unternehmen sind\nPersonen oder Unternehmen zu bezeichnen, welche Waren oder Güter versenden wollen\n(nachfolgend auch als Kunden oder Verlader bezeichnet). Typischerweise wird in der\nschweizerischen und der europäischen Praxis für den Transport von Gütern zwischen „Sendung“ (Güter bis 50 kg) und „Fracht“ (Güter über 50 kg) unterschieden. 79 Eine solche Unterscheidung rechtfertigt sich durch die Tatsache, dass die Abwicklung des Transports von Gütern unter 50 kg – im Gegensatz zu jener von Gütern über 50 kg – keine besonderen maschinellen Hilfsmittel benötigt. Da ein Spediteur die Transportleistung „nur“ organisiert, jedoch nicht selber durchführt, ist diese Unterscheidung vorliegend nicht von Belang. Die Europäische Kommission hat hierzu ebenfalls festgehalten: „[…] a clear distinction based on a\ncertain (minimum) weight for consignments shipped did not exist for freight forwarding.\nFreight forwarders can and do accept small shipments”. 80\n203. Bezüglich der Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes im Bereich „Spedition“ erscheint es mangels Schweizer Präjudizien sinnvoll, sich an der reichhaltigen Praxis der Europäische Kommission zu orientieren. 81 Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, folgende\nAbgrenzungen vorzunehmen: (a) zwischen binnenländischen und grenzüberschreitenden\nund (b) zwischen Bodenfracht-, Luftfracht- und Seefracht-Spedition.\n\n(i) Abgrenzung von binnenländischer und grenzüberschreitender Spedition\n204. Die unterschiedlichen Anforderungen an die Organisation des Versands von Waren\nund Gütern innerhalb eines Landes und im grenzüberschreitenden Bereich führt dazu, dass\nUnternehmen sich meistens auf eine der genannten Speditionsarten – binnenländisch oder\ngrenzüberschreitend – konzentrieren. 82 Für einen Kunden, welcher Waren oder Güter im Inland versenden möchte, stellt daher ein Spediteur, welcher im grenzüberschreitenden Bereich tätig ist, keine Alternative dar und umgekehrt.\n205. Eine weitere Aufteilung der „grenzüberschreitenden Spedition“ (u.a. nach einzelnen\nDestinationen) ist nicht angebracht, da ein Spediteur im grenzüberschreitenden Bereich generell alle Destinationen bedient oder zumindest bedienen könnte. „Grenzüberschreitende\nSpedition“ umfasst damit den Versand von Gütern aus einem Land in ein beliebiges anderes\nLand. 83\n\n78\nVgl. auch schon oben Rz 3 ff.; vgl. weiter http://de.wikipedia.org/wiki/Spedition (25.04.2012) sowie\nKOMM, Entscheid vom 07.02.2000 (COMP/M.1794) Deutsche Post/Air Express International, Rz 8.\n79\nRPW 1999/1, 129 Rz 15, Zusammenschlussvorhaben Deutsche Post AG – Danzas Holding AG;\nKOMM, Entscheid vom 23.02.1999 (COMP/M.1347) Deutsche Post/Securicor, Rz 14.\n80\nKOMM, Entscheid vom 07.02.2000 (COMP/M.1794) Deutsche Post/Air Express International, Rz\n10.\n81\nVgl. u.a. KOMM, Entscheid vom 24.11.2005 (COMP/M.3971) Deutsche Post/Excel, Rz 9 ff.; KOMM,\nEntscheid vom 07.02.2000 (COMP/M.1794) Deutsche Post/Air Express International, Rz 8 ff. Die\nSchweizerischen Wettbewerbsbehörden haben sich bisher noch nicht zu Speditionsmärkten geäussert. Im Zusammenschlussvorhaben Deutsche Post – Danzas (RPW 1999/1, 129 ff. Rz 13 ff.) wurden\nTransport- und Logistikmärkte analysiert.\n82\nVgl. KOMM, Entscheid vom 07.02.2000 (COMP/M.1794) Deutsche Post/Air Express International,\nRz 9.\n83\nVgl. Fn 82.\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 55\n(ii) Abgrenzung von Bodenfracht-, Luftfracht- und Seefracht-Spedition\n206. Ein starker Hinweis dafür, dass eine Unterteilung in Bodenfracht-, Luftfracht- und See-\nfracht-Speditionsmärkte sachgerecht ist, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Speditionsunternehmen und die Speditionsverbände in der Regel selber diese Transportarten unterscheiden und auch entsprechend organisiert und strukturiert sind.\n207. Des Weiteren unterscheiden sich Bodenfracht-, Luftfracht- und Seefracht-\nSpeditionsdienstleistungen für den Kunden stark bezüglich verschiedener Faktoren – u.a.\nGeschwindigkeit und Tarifstruktur. Gemäss einer Logistikmarktstudie aus dem Jahr 2012\nbietet die Luftfracht v.a. die Vorteile der Schnelligkeit, der Sicherheit und der Hohen Pünktlichkeit. Auf der anderen Seite werden die relativ hohen Transportkosten als Nachteil der\nLuftfracht gegenüber Wasser- oder Landfracht hervorgehoben. 84 Von da her werden Luft-\nfracht-Speditionsdienstleistungen v.a. dann in Anspruch genommen, wenn Schnelligkeit und\nPünktlichkeit von Bedeutung sind. Ein Ausweichen auf Seefracht- oder Landfracht-Spedition\nist in diesen Fällen meist nicht möglich. Es ist daher ein eigener sachlich relevanter Markt für\nden Bereich Luftfracht-Spedition abzugrenzen. 85\n\n"}