{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n3. „Gardening Club“ / New Export System-Gebühr (NES-Gebühr)\n180. In Grossbritannien (UK) kam es zu Treffen zwischen den Wettbewerbern im Rahmen\ndes sog. „Gardening Club“ (auch „Heathrow Garden Club“). Dieser bezeichnet die organisierten Treffen von Mitarbeitern der wichtigsten Spediteure (u.a. [Luftfrachtspediteurin], [Luftfrachtspediteurin], [Luftfrachtspediteurin], [Luftfrachtspediteurin], [Luftfrachtspediteurin], [Luftfrachtspediteurin], [Luftfrachtspediteurin], [Luftfrachtspediteurin], [Luftfrachtspediteurin] und\n[Luftfrachtspediteurin]. Nicht vertreten war offenbar [Luftfrachtspediteurin]). Im Rahmen der\nTreffen wurden verschiedenste geschäftsbezogene Themen im Bereich Luftfracht besprochen: Kontakte mit Luftfahrtgesellschaften, Geschäftsverlauf, Personalwesen und die Einführung und Anwendung neuer Gebühren und Zuschläge. Der Gardening Club war von Oktober\n2002 bis mindestens am 26. November 2004 aktiv.\n181. Die Mitglieder des „Gardening Clubs“ waren sich bewusst, dass ihre Gespräche problematisch sein könnten. Im E-Mail-Verkehr wurden deshalb Codewörter für die besprochenen Zuschläge verwendet (so steht beispielsweise „Asparagus“ für die NES-Gebühr).\n182. Im Rahmen des „Gardening Clubs“ wurde einerseits die Höhe der AAMS-Gebühr in UK\n(vgl. zur AAMS-Gebühr oben Rz 79 ff.) und andererseits die New Export System-Gebühr\nfestgesetzt.\n\n183. Beim „New Export System“ (NES) handelt es sich um eine in den Jahren 2002 und\n2003 eingeführte, staatlich verordnete Deklarationspflicht für alle Exporte in Länder ausserhalb der EU (und somit auch in die Schweiz). Die Spediteure wurden verpflichtet, die Exporte ihrer Kunden den britischen Zollbehörden (HM Revenue & Customs) vor dem Export\nelektronisch anzumelden. Im Rahmen des „Gardening Club“ wurde im Jahr 2002 eine NES-\nGebühr von GBP 25 (für Kunden ohne Spezialvereinbarung) bzw. GBP 14–16 (für Kunden\nmit Spezialvereinbarung) festgesetzt.\n184. Zur Illustration dient folgendes E-Mail vom 10. Oktober 2002 von [Name], [Luftfrachtspediteurin]:\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 50\nAbbildung 48\n\n4. Zwischenergebnis betreffend ausländische Gebühren\n\n185. Die im Ausland festgesetzten Gebühren PSS, CAF und NES-Gebühr haben sich auch\nin der Schweiz ausgewirkt, da sie Schweizer Kunden mit Exporten aus den betroffenen Regionen (z.B. aus Hong-Kong bezüglich der PSS) nach Möglichkeit verrechnet wurden. Diese\ndrei exemplarischen Gebühren zeigen auf, dass es sich um ein globales Verhaltensmuster\nder international tätigen Spediteure handelte, sich bei neuen Kostenelementen über die Weiterverrechung an die Kunden zu koordinieren. Dabei wurde das jeweils für die Koordination\nam besten geeignete Instrument gewählt, zumeist multilaterale Kontakte in Form von Treffen\nund umfangreicher E-Mail-Austausch. Die Koordination erfolgte aber auch im Rahmen ausländischer Verbandsorganisationen. Je nach Land mag zwar der Kreis der beteiligten Spediteure grösser oder kleiner gewesen sein, die international tätigen Spediteure waren aber regelmässig involviert, wenn auch in unterschiedlichem und im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht restlos geklärtem Ausmass.\n186. Die Beispiele zeigen weiter auf, dass sich die Spediteure bewusst waren, dass ihre\nVerhaltensweisen vermutlich unzulässig waren, weshalb sie entsprechende Gegenmassnahmen ergriffen haben (z.B. die Codewörter in England oder die Kommunikation über ein\nspeziell dafür eingerichtetes E-Mail-Konto in Shanghai).\n187. Schliesslich fällt auf, dass auch bei den vorgenannten ausländischen Gebühren auf eine gleichzeitige und einheitliche Kommunikation der Spediteure gegenüber der Kundschaft\ngeachtet wurde, um die Akzeptanz der Gebühren zu erhöhen.\n\nB.3.1.3.6 Ergebnis: Vorliegen einer Gesamtabrede\n\n188. Aus der obigen, detaillierten Darstellung des Verhaltens der grossen, international tätigen Luftfrachtspediteure hinsichtlich mehrerer, exemplarisch ausgewählter Gebühren\n(AAMS-Gebühr, SCF, SFA, E-dec-Gebühr, Einfuhrsteuerabfertigungsgebühr, PSS, CAF,\nNES-Gebühr) erschliesst sich ein generelles Verhaltensmuster. Regelmässig wenn diese\nUnternehmen mit neuen, gemeinsamen Kostenfaktoren konfrontiert wurden, haben sie sich\nhinsichtlich der Reaktion auf diese Kosten koordiniert. Der minimale Konsens bestand darin,\ngemeinsam zu erörtern, wie bezüglich solcher Kostenfaktoren vorzugehen sei und gegebenenfalls ob und in welcher Höhe sie auf die Kunden abzuwälzen seien. Teilweise wurde versucht, durch gemeinsames Auftreten gegenüber den für die neuen Kosten verantwortlichen\nUnternehmen (z.B. den Airlines oder den Handlingagenten) die Kosten zu vermeiden. In allen dargestellten Fällen wurde aber letztendlich eine neue, einheitliche Gebühr geschaffen,\num diese Kosten an die Kunden weiter zu verrechnen. Zumindest in den dargestellten Fällen\nherrschte ein Grundkonsens darüber, dass die betreffenden Kosten nicht bei der Branche\nverbleiben durften, und daher auch, dass hinsichtlich der Weiterbelastung dieser Kosten kein\n\n"}