{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n141. In diesem Schreiben wird klar formuliert, dass diese Gebühren nicht Gegenstand von\nWettbewerb sein sollen und eine gemeinsame Lösung gefunden werden soll. Wie bei den\n\n68\nMit „VTR“ ist im Protokoll das „VTR“-Air gemeint, d.h. das „VerkehrsTrägerRessort“-Air, welches das\nfür die Luftfracht zuständige Ressort der Zürcher Speditionsvereinigung (ZSV) wäre. Tatsächlich wird\nim Protokoll jedoch VTR-Air als Synonym für den Fachbereich Air von Spedlogswiss verwendet. Mit\neiner Ausnahme […] waren alle Verfahrensadressaten in diesem Gremium vertreten.\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 39\nanderen bereits dargestellten Gebühren soll die koordinierte Vorgehensweise auch dazu\ndienen, die „Gegenargumentation der Verladerschaft“, d.h. Widerstand von Seiten der Kundschaft gegenüber einer Preiserhöhung zu unterbinden.\n142. In einem E-Mail vom 22. März 2007 fasste ein Mitglied des Fachbereichs Air [Name]\nvon [Luftfrachtspediteurin] die Gespräche mit den Abfertigungsgesellschaften zu Handen der\nanderen Mitglieder des Fachbereichs Air wie folgt zusammen: Die drei landseitigen Handlingagenten würden an der Einführung der LSF per 1. April 2007 festhalten, eine schweizweite\nEinführung der LSF sei gemäss den drei Spediteuren nicht notwendig, weil sich das Problem\nnur in Zürich stelle, und alle drei würden ab dem 23. April 2007 mit den betroffenen Kunden\nKontakt aufnehmen und die SFA verhandeln, ein Gespräch mit Spedlogswiss würde nicht\nmehr gesucht.\n\n143. Mit Antwortschreiben vom 23. März 2007 erklärten die drei Abfertigungsgesellschaften\ndann doch, dass sie selbstverständlich keinerlei Interesse daran hätten, die Sicherheit zum\nGegenstand des Wettbewerbes zu machen, und an einer ganzheitlichen Lösung interessiert\nwären.\n144. Am 26. März 2007 sandte ein Mitglied des Fachbereichs Air, [Name] von [Luftfrachtspediteurin], folgendes E-Mail an die weiteren Mitglieder dieses Fachbereichs (das Mail\nbezieht sich dabei auf das oben in Rz 142 erwähnte Mail):\n\nAbbildung 29\n\n145. Dieses E-Mail zeigt u.a. auf, wie selbstverständlich eine Koordination hinsichtlich Preis\nund Kundeninformation angestrebt wird.\n146. Darauf antwortete ein anderes Mitglied des Fachbereichs Air, [Name] von [Luftfrachtspediteurin], am 28. März 2007 Folgendes:\n\nAbbildung 30\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 40\n147. Hervorzuheben ist, wie in diesem Mail das Anliegen nach einer umfassenden Koordination zum Ausdruck kommt. Dabei soll die Fee derart ausgestaltet sein, dass die Spediteure „etwas davon haben“. Aussagekräftig ist schliesslich der letzte Absatz, in welchem das\nProblem erwähnt wird, dass weil „Preisabsprachen“ nicht gestattet seien, sich dann eventuell\ndoch nicht alle an die Gebühr halten würden.\n\n148. Am 27. und 28. März 2007 versandten die Handlingagenten schliesslich die Schreiben\nan ihre Kunden (Spediteure) über die Einführung der LSF.\n149. Am 28. März 2007 informierte Spedlogswiss mit dem Zirkular 306/2007 u.a. wie folgt\nüber die LSF:\n\nAbbildung 31\n\n150. Die nicht im Fachbereich Air vertretene [Luftfrachtspediteurin] reagierte auf die Forderung ihres Handlingagenten mit E-Mail vom 28. März 2007 wie folgt:\n\nAbbildung 32\n\n151. Dieses Mail belegt, dass sich auch ein internationaler Luftfrachtspediteur, welcher nicht\nim Fachbereich Air vertreten war ([Luftfrachtspediteurin]), zu einer einheitlichen Lösung bekannt und diesbezüglich der Position des Fachbereichs Air angeschlossen hat.\n152. Am 12. April 2007 fand ein erneutes Treffen zwischen den Handling-Agenten und den\nLuftfrachtspediteuren statt. Die Ergebnisse dieses Treffens werden in einem E-Mail vom 26.\nApril 2007 des Präsidenten der Zürcher Spediteur Vereinigung an die Handlingagenten wie\nfolgt zusammengefasst:\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 41\nAbbildung 33\n\n153. Im Anschluss an diese Sitzung fand zur Vorbereitung des Schreibens von Spedlogswiss hinsichtlich der SFA ein E-Mailaustausch zwischen Mitgliedern des Fachbereichs Air\nstatt. Am 18. April 2007 schickte der Geschäftsführer von Spedlogswiss [Name] einen ersten\nEntwurf für ein Rundschreiben an die Mitglieder des Fachbereichs Air. In diesem Entwurf war\neine Security Fee Agent (SFA) für Luftfrachtsendungen im Export und Import Schweiz von\nCHF 0.3/kg mit einem Minimumbetrag von CHF 5.-- und einem Maximumbetrag von CHF\n50.-- vorgesehen. Daraufhin folgte folgender E-Mailaustausch:\n\n• Antwort vom 18. April 2007 von [Name], [Luftfrachtspediteurin]:\n\n• Antwort vom 18. April 2007 von [Name], [Luftfrachtspediteurin]:\n\n• Antwort vom 19. April 2007 vom Geschäftsführer von Spedlogswiss [Name]:\n\n• Ergänzendes E-Mail des Spedlogswiss-Geschäftsführers vom gleichen Tag:\n\nAbbildung 34\n\n154. Am 23. April 2007 versandte Spedlogswiss schliesslich das endgültige Zirkular (Zirkular 307/2007) zur Einführung einer Security Fee Agent ab dem 1. Mai 2007:\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 42\nAbbildung 35\n\n"}