{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n104. Im Zirkular wird unverblümt die Zielsetzung formuliert, dass die durch AAMS verursachten Kosten an die Kunden „weiterverrechnet“ werden, wobei es sich bei der Weiterverrechung allerdings nicht nur um eine Überwälzung der von den Frachtführern erhobenen\nGebühren handelt (vgl. für deren Höhe oben Abbildung 11), sondern um die vom Fachbereich Air aufgrund des „zusätzlichen Aufwands“ als „gerechtfertigt“ erachtete Gebühr von\nmindestens CHF 25.-- pro HAWB. Während das Zirkular als Empfehlung formuliert ist, geht\naus dem Protokoll des Fachbereichs Air hervor, dass zumindest innerhalb des Gremiums ein\nKonsens über die Erhebung einer Gebühr von CHF 25.-- pro HAWB erreicht wurde („Die Einführung einer Gebühr […] wird beschlossen“). Weiter wird im Protokoll auch festgehalten,\ndass die Gebühr nicht zum „Preisdumping“ gebraucht werden soll. Dies bedeutet nichts anderes, als dass diese Gebühr dem Preiswettbewerb entzogen werden soll.\n105. Die nachfolgende interne Kommunikation zeigt die Bedeutung der im Rahmen von\nSpedlogswiss beschlossenen AAMS-Gebühr für die international tätigen Spediteure auf. Am\n29. Juli 2004 fand eine [Luftfrachtspediteurin]-interne Telefonkonferenz der nationalen Heads\nof Airfreight statt, welche in einem Protokoll festgehalten wurde. Dabei sind folgende Passagen aus dem Protokoll von besonderem Interesse:\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 29\n[…]\n\n[…]\n\nAbbildung 13\n\n106. Aus den Auszügen geht hervor, dass für die Bestimmung der Höhe der AAMS-Fee die\nDiskussionen auf nationaler Ebene von Bedeutung sind. Dabei zeigt sich einerseits, dass\nländerspezifische Unterschiede bestehen (z.B. tiefste AAMS-Fee für den deutschen Markt),\nandererseits ist es über die Länder hinweg eine übliche Vorgehensweise, dass die Höhe der\nFees mit den anderen „major key market players“ abgestimmt wird. Bezüglich mehrerer Länder wurden diese Kontakte dem Headoffice gemeldet und durch dieses in einer Tabelle erfasst (vgl. die Einträge in der Tabelle für Dänemark, Deutschland oder Schweden). Ein klarer\nHinweis, dass die Höhe der AAMS-Fees mit der Konkurrenz abgesprochen werden soll,\nergibt sich aus den Verweis des Headoffice auf „key market players discussing ‚off line‘“.\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 30\nHinsichtlich der Schweiz zeigt sich, dass die CHF 25.-- pro HAWB übernommen werden und\nals Vereinbarung unter den Spediteuren verstanden wird („have agreed“).\n\n107. Einige Tage nach dieser Telefonkonferenz schrieb der für die Schweiz zuständige Mitarbeiter [Name], Director Operations Air & Ocean von [Luftfrachtspediteurin], am 5. August\n2004 folgendes Mail an den Head of Airfreight Europe [Name] und an diverse Länderchefs:\n\nAbbildung 14\n\n108. Auf dieses Mail, welches u.a. auch einen bilateralen Kontakt mit [Luftfrachtspediteurin]\nzur Frage der Höhe der AAMS-Fee wiedergibt („I spoke to [Luftfrachtspediteurin] this afternoon“), antwortete der Head of Airfreight Europe [Name] gleichentags: „This is beeing collated through this office, so please do not start a further exercise“.\n109. Die AAMS-Fee von CHF 25.-- pro HAWB für die Schweiz wurde dann durch die grossen Spediteure (ausdrücklich durch [Luftfrachtspediteurin], [Luftfrachtspediteurin] und [Luftfrachtspediteurin]) anlässlich der FFI-Telefonkonferenz vom 19. August 2004 (vgl. oben Abbildung 5) als massgebend bezeichnet. Da [Luftfrachtspediteurin] an dieser Telefonkonferenz\nnicht teilgenommen hatte, nahm [Luftfrachtspediteurin] (gehört heute zu [Luftfrachtspediteurin) Kontakt zu [Luftfrachtspediteurin] auf, um die geplante Gebühr in Erfahrung zu bringen.\nIn einem [Luftfrachtspediteurin]-internen Mail vom 20. August 2004 wird Folgendes festgehalten:\n\nAbbildung 15\n\n110. Wie bereits aus den oben wiedergegebenen Beweismitteln hervorgeht, wurde die Höhe\nder AAMS-Fee nicht nur in der Schweiz, sondern auch in zahlreichen weiteren Ländern auf\nnationaler Ebene diskutiert und das Ergebnis anschliessend auf europäischer bzw. internationaler Ebene übernommen. Dies kann durch nachfolgendes, besonders illustratives Mail bezüglich des deutschen Marktes weiter untermauert werden. Es handelt sich um ein [Luftfrachtspediteurin]-internes E-Mail vom 29. Juli 2004:\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 31\nAbbildung 16\n\n111. In diesem Mail wird ein koordinatives Element dargelegt, welches über den deutschen\nMarkt hinweg allgemeine Geltung hat. Es handelt sich darum, dass aufgrund der etappierten\nEinführung des AAMS durch die US-Zollbehörden auch die damit verursachten Kosten etappiert angefallen sind, so dass – wenn überhaupt – die AAMS-Fee phasenweise hätte eingeführt werden können. Die Spediteure haben sich aber auf eine Erhebung der Gebühr für alle\nLuftfrachtsendungen in die USA ab dem 13. August 2004 geeinigt und damit auch schon\nGebühren für Destinationen erhoben, bei welchen noch gar keine zusätzlichen Kosten angefallen sind. Dieses Vorgehen wird oben bereits in Abbildung 5, Abbildung 9 und Abbildung 12\ndokumentiert. Die Absprache hinsichtlich des Datums wird weiter durch ein [Luftfrachtspediteurin]-internes E-Mail vom 28. Juli 2004 des Head of Airfreight Europe [Name] an die Länderchefs belegt:\n\nAbbildung 17\n\n"}