{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n93. Diesem Auszug lässt sich zunächst entnehmen, dass die Koordination hinsichtlich der\nBezahlung an die Frachtführer durch die Mitglieder umgesetzt wurde. Weiter belegt das Protokoll, dass die Belastung einer AAMS-Fee an die Kunden vereinbart wurde. Die Übersicht\nüber die Gebühren zeigt weiter auf, dass auch eine weitgehende Übereinstimmung hinsichtlich der Höhe der Gebühr zustande gekommen ist. Auffällig ist dabei auch die gleichartige\nDifferenzierung der Gebühren, namentlich die Festlegung von Ausnahmeregeln für Deutschland und die Schweiz (auf das Zustandekommen dieser Beträge wird unten in Rz 101 ff. eingegangen). Zudem macht die Erfassung der „cases of non compliance“ deutlich, dass die\nSpeditionsunternehmen die Einhaltung der Verrechnung der AAMS-Gebühr überwacht haben und dass zumindest unter den Mitgliedern des FFI Airfreight Committee vorgesehen\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 25\nwurde, dass bei Abweichungen innerhalb der eigenen Unternehmung eine Information über\nund eine Reaktion auf die „non compliance“ erfolgen sollte.\n\nb. Koordination durch bilaterale und multilaterale Kontakte\n\n94. Die Tätigkeit innerhalb des FFE/FFI wurde flankiert durch zahlreiche bilaterale und\nmultilaterale Kontakte. Eine abschliessende Darstellung aller Kontakte würde den Rahmen\ndieser Verfügung sprengen und ist zum Nachweis der Kontakte auch nicht notwendig. Nachfolgend werden einige besonders illustrative Beispiele wiedergegeben.\n95. Die Vorteile einer gemeinsamen Vorgehensweise werden in einem bilateralen Mail auf\nStufe CEO dargelegt:\n\nAbbildung 6\n\n96. Zu Beginn der Diskussionen über die Höhe der AAMS wurden zunächst Beträge diskutiert, welche wesentlich über den späteren AAMS-Gebühren lagen. In einem Interview sagte\nder Head of Airfreight von [Luftfrachtspediteurin] [Name] aus, zu Beginn der Diskussionen\nhätten andere FFI-Mitglieder Zuschläge in der Höhe von USD 40 vorgeschlagen. Er selbst\nhabe die Diskussion in Richtung USD/EUR 15–20 geleitet, da „er sicherstellen wollte, dass\ndie von den Air Freight Committee Mitgliedern angewendete Gebühr auch ‚realistic‘ sei“.\nDieser Umstand wird im nachfolgenden [Luftfrachtspediteurin]-internen Mailverkehr vom 9.\nJanuar 2004 dokumentiert:\n\nAbbildung 7\n\n97. Bemerkenswert am Text des E-Mails ist, dass im ersten Satz der Hinweis erfolgt, Gespräche mit Wettbewerbern über Preise seien problematisch, um dann nachfolgend zu erläutern, er habe im FFI die geplanten Preise kommuniziert. Dies ist zudem – wie oben erwähnt–\nmit dem Ziel geschehen, eine Koordination der Mitglieder zu erreichen, wie die Formulierungen in der „Wir“-Form („we“) aufzeigen.\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 26\n98. Die Diskussionen innerhalb der Unternehmen sowie auch unter den Wettbewerbern\ngeht aus folgendem E-Mail-Verkehr zwischen dem UK Air Freight Director [Name] und dem\nHead of Airfreight [Name] von [Luftfrachtspediteurin] hervor:\n\n• Der Mailverkehr beginnt mit einer Anfrage vom 6. Juli 2004 von [UK Air Freight Director] an [Head of Airfreight]:\n\n• [Head of Airfreight] antwortet am 8. Juli 2004 wie folgt:\n\n• Schliesslich erwidert [UK Air Freight Director] am 12. Juli 2004:\n\nAbbildung 8\n\n99. Aus den E-Mails geht hervor, dass sowohl auf nationaler Ebene in England als auch\nauf internationaler Ebene die Höhe der AAMS-Gebühr mit Konkurrenten abgestimmt wurde.\n\n100. Ein weiteres Beweisstück für die multilaterale Koordination der AAMS-Gebühr unter\nden grossen Luftfrachtspediteuren bildet das nachfolgende E-Mail vom 27. Juli 2004 vom\nCEO Europe [Name] von [Luftfrachtspediteurin] an weitere [Luftfrachtspediteurin]-Mitarbeiter,\nin welchem er das Ergebnis eines „conf call with our competitors“ wiedergibt: 58\n\n58\nErläuterungen: (1) Das erste Wort lautet [Ca]n und (2) „Ho“ bedeutet „Headoffice“. [Name] gab in\nden internen Interviews an, er habe die Kontakte mit Wettbewerbern in seinem E-Mail erfunden, um\ndie unternehmensinternen Mitarbeiter in USA und Asien von der AAMS-Gebühr zu überzeugen. Vor\ndem Hintergrund, dass zahlreiche Kontakte während dieser Zeitperiode nachweislich stattgefunden\nhaben, erscheint die Aussage nicht als glaubwürdig.\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 27\nAbbildung 9\n\nc. Koordination auf nationaler Ebene\n\n101. Das Thema AAMS wurde in der Schweiz im Rahmen des Fachbereichs Air von Spedlogswiss diskutiert, wobei bis auf einen [Luftfrachtspediteurin] sämtliche Verfahrensadressaten in diesem Gremium vertreten waren. Es ist zu zwei Treffen des Fachbereichs Air am 17.\nMärz 2004 und 21. Juli 2004 gekommen. Anlässlich des ersten Treffens wurde unter Punkt 3\nfolgende Empfehlung formuliert:\n\nAbbildung 10\n\n102. Anlässlich des Meetings vom 21. Juli 2004 wurde die Formulierung noch konkreter:\n\nAbbildung 11\n\n103. In der Folge hat Spedlogswiss am 28. Juli 2004 das folgende Zirkular Nr. 314/2004 an\ndie Mitglieder des Bereichs Air herausgegeben:\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 28\nAbbildung 12\n\n"}