{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n • die Verfahrenskosten seien anteilsmässig sämtlichen Verfügungsadressaten, inklusive Spedlogswiss, aufzuerlegen;\n\n• Es sei eine Anhörung („Hearing\") der Unternehmen vor der WEKO durchzuführen.\n\n58. Zur Begründung der Anträge macht die Deutsche Bahn namentlich geltend, die Sachverhaltsdarstellung bringe ungenügend zum Ausdruck, (1) dass Schenker gewisse Gebühren\noder Zuschläge nicht oder nur teilweise habe durchsetzen können, (2) dass Schenker an diversen grundlegenden Treffen und Telefonkonferenzen gar nicht teilgenommen habe und (3)\nblende der Antrag zu Unrecht aus, dass sich Schenker bezüglich AAMS-Gebühr, SCF, SFA,\nPSS, CAF und NES nicht mit Konkurrenten abgestimmt habe. In rechtlicher Hinsicht wird\nvorgebracht, es liege keine international organisierte, koordinierte und überwachte Gesamtabrede über die Weiterbelastung sämtlicher exogener Kostenfaktoren vor. Es sei vielmehr\nvon einzelnen, voneinander unabhängigen „single and continuous infringements“ bezüglich\nder internationalen Luftfrachtgebühren auszugehen. Einen Zusammenhang von internationalen und nationalen Luftfrachtgebühren existiere nicht und Schenker sei im relevanten Zeitraum nicht im Fachbereich Air von Spedlogswiss vertreten gewesen. Die Ausführungen zu\nden Auswirkungen seien zu absolut formuliert, zumal diese in der Untersuchung nie richtig\nabgeklärt worden seien. Auf diese sowie die weiteren Vorbringen der Deutschen Bahn wird –\nsofern erforderlich – im Rahmen der Erwägungen eingegangen.\n59. Kühne + Nagel bringt in ihrer Stellungnahme vom 12. November 2012 vor, die Antragsbegründung enthalte zahlreiche Aussagen, Wertungen und rechtliche Erörterungen,\ndenen nicht vorbehaltlos zugestimmt werden könne. Zudem sei die Antragsbegründung umfangreicher und detaillierter als es in Anbetracht des Vorliegens einer EVR notwendig sei. Da\nKühne + Nagel trotz Abschluss der EVR die Sachverhaltsdarstellung und rechtliche Würdigung nicht anerkenne, beschränke sich Kühne + Nagel in der Stellungnahme auf die besonders wichtigen Punkte, die von den Wettbewerbsbehörden ohne unverhältnismässigen Aufwand berücksichtigt werden könnten. Kühne + Nagel beantragt, (1) dass ihre Kommentare\nund Änderungsvorschläge in der finalen Entscheidbegründung berücksichtigt werden und\n(2), dass Kühne + Nagel durch die WEKO mündlich angehört wird.\n60. Kühne und Nagel hält in der Begründung ihrer Anträge fest, dass die Gesamtabrede zu\nweit gefasst sei. Es werde der unzutreffende Eindruck erweckt, dass sich die international tätigen Spediteure darauf verständigt hätten, weltweit sämtliche neuen exogenen Kostenfaktoren an die Kunden weiterzugeben. Es sei daher in der Entscheidbegründung klarzustellen,\ndass Existenz und Umfang der Gesamtabrede nicht erwiesen sei. […]. Auf diese sowie die\nweiteren Vorbringen der Kühne + Nagel wird – sofern erforderlich – im Rahmen der Erwägungen eingegangen.\n61. Panalpina stellt in ihrer Eingabe vom 12. November 2012 folgende Anträge:\n\n• Die Entscheidbegründung sei derart zu redigieren, dass nicht der Eindruck entstehe,\nes habe sich beim vorgeworfenen Verhalten um eine globale, zentral gesteuerte, umfassende Abrede über zahlreiche, auch nicht namentlich genannte, Gebühren und\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 17\nZuschläge gehandelt. Sodann sei die erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung nicht\nquantitativ mit deren Auswirkung, sondern rein qualitativ mit deren Eignung zu begründen;\n\n• Eventualiter, falls das Sekretariat an der Darstellung der Gesamtabrede und der\nWettbewerbsbeeinträchtigung festhalten sollte, sei eine Anhörung der Parteien anzusetzen, um diesen die Möglichkeit zu geben ihre Bedenken nochmals darzulegen;\n\n• Der Basisbetrag von 6% sei angemessen zu reduzieren. Ebenso seien die umfangreichen globalen Compliance-Bemühungen von Panalpina als mildernder Umstand\naufzuführen.\n\n"}