{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n36\nVgl. die Pressemitteilung des DoJ: „Six international freight forwarding companies agree to plead\nguilty to criminal price-fixing charges”, www.justice.gov/atr/public/press_releases/2010/262791.htm\n(06.09.2012). Die Unternehmen haben sich einverstanden erklärt, folgende Bussen zu zahlen: EGL,\nUSD 4.4 Mio.; Kühne +Nagel, USD 9.8 Mio.; Geologistics, USD 0.7 Mio.; Panalpina, USD 11.9 Mio.;\nSchenker, USD 3.5 Mio.; und BAX Global, USD 19.7 Mio.\n37\nVgl. die Pressemitteilung der New Zealand Commerce Commission vom 1. Juni 2012:\nhttp://www.comcom.govt.nz/business-competition-media-releases/detail/2012/important-win-on-\njurisdiction-issue-for-commerce-commission-in-freight-forwarding-case (06.09.2012). Die Unternehmen haben sich einverstanden erklärt, folgende Bussen zu zahlen: EGL, NZD 1.5 Mio.; Geologistics,\nNZD 2.5 Mio.; BAX, NZD 1.4 Mio.; Schenker, NZD 1.1 Mio.; und Panalpina, NZD 2.7 Mio.\n38\nVgl. die Pressemitteilung der New Zealand Commerce Commission vom 14. Juni 2011\nhttp://www.comcom.govt.nz/business-competition-media-releases/detail/2011/5-2-million-in-new-\npenalties-for-price-fixing-in-freight-forwarding-industry (06.09.2012).\n39\nVgl. die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 28. März 2012 (IP/12/314)\nhttp://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/314&format=HTML&aged=1&languag\ne=DE&guiLanguage=de (07.09.2012).\n40\nVgl. die Beschwerden im Official Journal (OJ) vom 28. Juli 2012 (2012/C 227/50 und 53), vom 4\nAugust 2012 (2012/C 235/35) und vom 11. August 2012 (2012/C 243/49, 50 und 52).\n41\nVgl. www.jftc.go.jp/en/pressreleases/uploads/2009-Mar-18.pdf (07.09.2012).\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 15\nnada, Australien) abgeschlossen worden, teilweise sind die Verfahren am Laufen (z.B. Brasilien, Südafrika). 42\n\nA.2.10 Versand Antrag\n\n51. Am 11. September 2012 sandte das Sekretariat den Parteien seinen Antrag zur Gewährung des rechtlichen Gehörs gemäss Art. 30 Abs. 2 KG zu. Das Sekretariat gewährte\nden Parteien Frist zur Stellungnahme zum Antrag bis 12. Oktober 2012.\n\nA.2.11 Stellungnahmen der Parteien\n\n52. Mit Schreiben vom 27. September 2012 hat Spedlogswiss noch innerhalb der ursprünglich angesetzten Frist Stellung genommen. Spedlogswiss gelangt zum Schluss, dass\nder Verband mit dem Inhalt des Antrages einverstanden ist. Insbesondere werde klar wiedergegeben, dass mit dem Abschluss der EVR ein Konsens gefunden werden konnte. Es sei\nSpedlogswiss sehr wichtig sicherzustellen, dass in allen Fachgremien wettbewerbsrechtlich\nkorrekt gearbeitet werde.\n53. Innert Frist nahm die Deutsche Post mit Schreiben vom 11. Oktober 2011 Stellung zum\nAntrag des Sekretariates. Zur Verringerung des Verfahrensaufwandes verzichtete die Deutsche Post auf eine einlässliche Stellungnahme. Dabei wies die Deutsche Post ausdrücklich\ndarauf hin, dass dieser Verzicht unter dem Vorbehalt erfolge, dass darin keine Anerkennung\nder Sachdarstellung und der rechtlichen Würdigung der Wettbewerbsbehörden liege.\n54. Den weiteren Parteien wurde auf deren Ersuchen hin die Frist zur Einreichung der Stellungnahme bis zum 12. November 2012 verlängert.\n\n55. Mit Eingabe vom 12. November 2012 beantragt Agility:\n\n• Die einvernehmliche Regelung sei zu genehmigen;\n\n• die Sanktion sei höchstens auf den Minimalbetrag gemäss Vorbemerkungen zur einvernehmlichen Regelung festzusetzen; 43\n\n• die Verfahrenskosten seien unter Berücksichtigung der Beiträge der Selbstanzeiger\nauf alle Verfahrensbeteiligten, eingeschlossen Spedlogswiss, zu verlegen;\n\n• Agility sei von der WEKO vor dem Entscheid anzuhören.\n\n56. Zur Begründung der Anträge macht Agility insbesondere geltend, dass die heutige\nSchweizer Agility Konzerngesellschaft erst im Juli 2006 durch die Agility Gruppe übernommen worden sei. Diese heutige Schweizer Gruppengesellschaft habe vor Juli 2006 im\nSchweizer Markt keine andere Stellung inne gehabt als diejenigen grossen Schweizer Markteilnehmer im Speditionsgeschäft, welche im Antrag als ausserhalb der Gesamtabrede qualifiziert worden seien. Unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung sei folglich die vom Sekretariat vorgenommene Zuweisung von Agility zu den Marktteilnehmern innerhalb der Gesamtabrede nicht verständlich. Weiter bringt Agility vor, der im Rahmen der Sanktionsberechnung\nbeantragte Basisbetrag von 6% sei im Vergleich zur bisherigen Praxis der WEKO zu hoch\nangesetzt, insbesondere weil keine konsequente Umsetzung erfolgt sei. Schliesslich seien\nsämtliche Aussagen im Antrag über angebliche Gewinne oder übermässige Weiterverrechnung von Gebühren oder Zuschlägen zu streichen, da diese Aussagen nicht auf einer ab-\n\n42\nVgl. Auch die Übersicht im Jahresbericht 2011 von Panalpina: http://panalpina.nsp-reports.ch/11\n/ar/annual_report/financial_statements_2011_panalpina_world_transport_holding_ltd/notes_to_the_fin\nancial_statements/22._pending_legal_claims.htm (07.09.2012).\n43\nFür Agility beträgt dieser Wert CHF […].\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 16\nschliessenden Sachverhaltsermittlung basieren würden und gleichzeitig die Beteiligten dem\nRisiko zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche aussetzen würde. Auf diese sowie die weiteren Vorbringen von Agility wird – sofern erforderlich – im Rahmen der Erwägungen eingegangen.\n57. Die Deutsche Bahn beantragt in ihrer Stellungnahme vom 12. November 2012:\n\n• Der Verfügungsentwurf sei entsprechend den in der Stellungnahme enthaltenen Erwägungen zu kürzen, zu präzisieren und die Ausführungen zur Gesamtabrede seien\nan die EU-Entscheidung anzugleichen;\n\n• der Basisbetrag der Sanktion sei auf 5% festzusetzen;\n\n"}