{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2012-12-10", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_Abrede-im-Speditions_2012-12-10.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2013/04/spedition_verfuegung.pdf.download.pdf/spedition_verfuegung.pdf", "Checksum": "75f18e98ef07c1b5f8b1cd8eb24643f6"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Abrede im Speditionsbereich"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abrede im Speditionsbereich"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:13", "Checksum": "2d8c5c5cb297af43c3b8937a69c7ee50", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 10.12.2012 Abrede im Speditionsbereich\nRegeste:\nAbrede im Speditionsbereich\n\n30. Am 3. Juli 2008 machte Agility – welche zu diesem Zeitpunkt nicht als Untersuchungsadressatin figurierte – ihre erste mündliche Protokollaussage. Das Sekretariat bestätigte mit\nSchreiben vom 9. Juli 2008 den Eingang der Anzeige gemäss Art. 13 SVKG. Agility wurde\ndarüber in Kenntnis gesetzt, dass sie nicht das erste Unternehmen war, das im Zusammenhang mit den vorgetragenen allfälligen Wettbewerbsabreden eine Selbstanzeige eingereicht\nhabe, und wurde darauf aufmerksam gemacht, dass daher grundsätzlich nur noch ein teilweiser Erlass der Sanktion nach Art. 12 SVKG in Frage komme.\n31. Am 6. August 2008 gab Agility eine weitere umfangreiche mündliche Aussage zu Protokoll und reichte insgesamt 5 Bundesordner Beweismittel ein. Agility hat im weiteren Verlauf\nder Untersuchung uneingeschränkt kooperiert und dabei auf – das für Selbstanzeigen mögliche – korrespondenzlose Verfahren verzichtet und ihre Eingaben in schriftlicher Form eingegeben. Erwähnenswert ist weiter, dass Agility im Rahmen der Akteneinsicht in ihr Selbstanzeigedossier auf die Bereinigung von Geschäftsgeheimnissen verzichtet und den damit zusammenhängenden Aufwand des Sekretariates erheblich reduziert hat.\n\nA.2.5 Ausweitung der Untersuchung\n\n32. Im Anschluss an die Selbstanzeige von Agility (Rz 30) am 3. Juli 2008 wurde die Untersuchung am 10. Juli 2008 auf Agility ausgeweitet.\n\nA.2.6 Befragung der Mitglieder von Spedlogswiss\n\n33. Am 1. und 2. Dezember 2008 versandte das Sekretariat Auskunftsbegehren an alle\nMitglieder von Spedlogswiss, mit Frist bis zum 30. Januar 2009. Durch diese Befragung sollte eruiert werden, welche Wirkungen die Empfehlungen von Spedlogswiss in den von der\nUntersuchung betroffenen Bereichen gezeitigt hatten.\n34. Achtzig der angeschriebenen Speditionsunternehmen waren dem Auskunftsbegehren\nauch mehrere Monate nach Fristablauf nicht nachgekommen, weshalb das Sekretariat am\n16. September 2009 den säumigen Unternehmen Mahnungen zustellte mit der Aufforderung,\nden Fragebogen bis am 1. Oktober 2009 zu beantworten.\n\n35. Am 2. Dezember 2009 versandte das Sekretariat zweite Mahnungen an 20 Speditionsunternehmen, welche den Fragebogen immer noch nicht retourniert hatten. Das Sekretariat\nwies die säumigen Speditionsunternehmen in der zweiten Mahnung darauf hin, dass eine\nkostenpflichtige Auskunftsverfügung erlassen werde, sollten sie den Fragebogen nicht bis\nzum 17. Dezember 2009 beantworten. Anfang Januar 2010 waren elf Speditionsunterneh-\n\n22/2009/03287/COO.2101.111.5.266529 12\nmen trotz zweiter Mahnung dem Auskunftsbegehren noch nicht nachgekommen. Das Sekretariat kontaktierte diese Unternehmen schliesslich telefonisch und forderte sie nochmals auf,\nden Fragebogen zu beantworten. Bis auf vier Speditionsunternehmen kamen alle dieser Aufforderung nach.\n36. Am 16. Juni 2010 erliess die Wettbewerbskommission eine Auskunftsverfügung gegen\ndie Unternehmen Terramare SA, Hoyer (Svizzera SA), Progress Transport SA und RDV SA\n(Star Logistique) mit der Aufforderung zur Beantwortung des Fragebogens bis zum 16. Juli\n2010. Am 19. Juni 2010 erhob Terramare SA Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht\ngegen die mit der Auskunftsverfügung verbundenen Kosten von CHF 800.--. Den Fragebogen hingegen beantwortete die Terramare (Eingang beim Sekretariat am 24. August 2010).\nMit Urteil vom 23. Februar 2011 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der\nTerramare ab. 35\n\nA.2.7 Akteneinsicht und Datensichtung\n\n"}