831. Der Zeitaufwand für vorliegende Untersuchung belief sich auf insgesamt 3126.6 Stunden. Gestützt auf die Funktionsstufe der mit dem Fall betrauten Mitarbeiter rechtfertigt sich für 271 Stunden ein Ansatz von CHF 120.- (Praktikanten alter Tarif), für 236.45 Stunden ein Ansatz von CHF 130.- (Praktikanten neuer Tarif), für 2599.15 Stunden à CHF 200.- (wissenschaftliche Mitarbeiter) und ein Stundenansatz von 16.50 Stunden zu CHF 250.- sowie von 5.50 Stunden à CHF 290.-. Demnach beläuft sich die Gebühr auf insgesamt CHF 588‘414. 832. Die Gebühren werden den Verfügungsadressaten unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt (vgl. Art. 1a GebV-KG i.V.m. Art. 2 Abs. 2 AllgGebV).