829. In Bezug auf die Fédération des Entreprises Romands Genève (FER), die das Verbandssekretariat geleitet hat, wurde mangels genügender Indizien darauf verzichtet, ein Verfahren einzuleiten. An dieser Stelle sei aber festgehalten, dass die kartellrechtliche Verantwortlichkeit eines Drittunternehmens, welches treuhänderische und administrative Aufgaben eines Verbandes übernimmt, durchaus gegeben sein kann.691