826. Die Anhaltspunkte, welche auf eine Teilnahme der HJD Distribution und der Dicopar SA an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung hinwiesen, konnten nicht erhärtet werden, was sich bereits zu Beginn des Verfahrens abzeichnete. HJD Distribution war zur Zeit der Verfahrenseröffnung erst neu in den Verband eingetreten und hat entsprechend nicht am Informationsaustausch teilgenommen. Ähnlich verhielt es sich mit der Dicopar SA. Die Dicopar SA stattet hauptsächlich Friseur-Salons mit diversen berufsspezifischen Produkten (Scheren, Föhne, Kämme etc.) aus. Das Unternehmen führt im Bereich der Kosmetik lediglich Haarpflegeprodukte.