Von diesem Grundsatz wird dann abgewichen, wenn er zu stossenden Ergebnissen führen sollte.687 Im vorliegenden Fall rechtfertigt sich keine Abweichung von diesem Grundsatz. 821. Bergerat, Tschanz, Elizabeth Arden Parfums de Luxe bringen vor, die Kostenverteilung müsse der Rollenverteilung der Unternehmen Rechnung tragen. Jedes Unternehmen sollte nur die Kosten tragen, die es tatsächlich verursacht habe. Bergerat und Tschanz meinen, die solidarische Haftung sei in der Gebührenverordnung nicht vorgesehen. Beauté Prestige meint, das Unternehmen wäre zahlungsunfähig, ohne dies zu belegen.