22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 172 (so ist das Vorliegen einer Kartellrente aus Sicht des Unternehmens effizient).682 Vielmehr ist der Effizienzbegriff des Kartellgesetzes volkswirtschaftlich zu verstehen. Es sind also die objektiven Vorteile der Abrede zu berücksichtigen. Der subjektive Standpunkt der Parteien ist dabei unbeachtlich.683 Die wirtschaftlichen Vorteile der Abrede müssen die Nachteile für den Wettbewerb überwiegen.684 Die Parteien betrachten die Effizienzgewinne ausnahmslos aus betriebswirtschaftlicher Sicht.