Die Beschaffungskosten für die Marktinformationen seien Herstellungs- bzw. Vertriebskosten im Sinne von Art. 5 Abs. 2 KG und beeinflussten auch die Produktpreise. Dank dem Informationsaustausch hätten die Mitglieder die Herstellungs- und Vertriebskosten gesenkt bzw. ein massives Ansteigen durch die individuelle Beschaffung verhindert. Die Kosteneinsparung habe es den Parteien ermöglicht, ihre Innovation und Produktion ohne „grosse“ eigene Marktforschungskosten auf die Marktbedürfnisse auszurichten. Die ausgetauschten Informationen seien detaillierter als objektiv nötig gewesen, dennoch sei das Marktinformationssystem wirtschaftlich effizient gewesen.677 798.