674 Der Parteihinweis im Zusammenhang mit der Definition von Innovation auf RPW 2004/1, 90 Rz 21, Preisdifferenzierung bei Deodorants ist verfehlt. Es handelt sich um einen Schlussbericht zu einer Vorabklärung. Ein Schlussbericht ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt der in Rechtskraft erwachsen kann (vgl. KRAUSKOPF/SCHALLER/BANGERTER (Fn 308) Rz 12.29 mit Hinweis auf REKO-WEF, RPW 2000/1, 104 E.1.2.2., Mietleitungen ). Ziel einer Vorabklärung ist zudem nicht die abschliessende Untersuchung von Marktverhältnissen, sondern sie dient dazu, einzuschätzen, ob eine Untersuchung eröffnet werden muss.