22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 169 stuft, bedingt dies, dass sie definiert, worin die Qualität besteht. Sonst könnte sie nicht beurteilen, ob Qualitätswettbewerb besteht. Wenn dem so ist, kann Qualität auch zur Marktabgrenzung dienen. Unabhängig davon hängt Qualitätswettbewerb von der Definition der Qualität ab und ist für die in Frage stehenden Märkte kaum messbar. Die Wettbewerbsbehörden messen ihm entsprechend vorliegend keine Rolle zu, die es erlauben würde, den mangelnden Preiswettbewerb zu kompensieren.