786. Die Wettbewerbsbehörden stellen nicht in Abrede, dass es Neueinführungen in den Markt gibt. Doch führen diese Neuheuten zu keinem Wettbewerbsdruck, der die aufgezeigte Kollusion verhindern würde. Dasselbe gilt für Aussagen bezüglich Werbematerialen und Aktionsunterstützungen. Auch Feststellungen zur Markentreue vermögen die aufgezeigten Resultate nicht zu beheben. Zudem widerspricht sich Clarins in diesem Punkt selbst. So behauptet sie, die Nachfrage nach Luxusprodukten sei inelastisch (vgl. Rz 621), während sie gleichzeitig betont, die Markentreue sei niedrig.