783. Bulgari bringt vor, das Sekretariat habe den Onlinehandel nicht geprüft. Bezüglich Parallelimporten aus dem Ausland (inkl. Onlinehandel) sei auf die Ausführungen unter Rz 702 f. verwiesen. Soweit sich Bulgari auf den Innenwettbewerb bezieht, ist folgendes zu beachten: