Die Kosmetikindustrie als nachgeschalteter Anwender von chemischen Stoffen verwendet im Wesentlichen die vom Lieferanten auf der Grundlage der Chemikalienvorschriften erstellten Versuchsdaten, um die Unbedenklichkeit von Stoffen als Bestandteil kosmetischer Mittel zu beurteilen.671 In der Schweiz erteilt das Bundesamt für Gesundheit die Zulassung für weitere Stoffe, die nicht in der VKos aufgeführt sind (Art. 2 Abs. 6 VKos).