22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 167 fen. Vo 1223/2009 enthält in ihren Anhängen 1328 Stoffe, die in Kosmetikmitteln verboten sind; 153 Stoffe, die in kosmetischen Mitteln nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen enthalten sein dürfen; 56 zugelassene Konservierungsstoffe und 28 zugelassene UV-Filter. Da sich die Anforderungen für die Schweiz und die EU grösstenteils überschneiden, genügt eine gesamthafte Betrachtung dieser Voraussetzungen. 777. Diese Vorschriften müssen von den Herstellern berücksichtigt werden.