zu den Arzneimitteln gehören auch Blut und Blutprodukte. Laut lit. b sind Medizinprodukte, Produkte, einschliesslich Instrumente, Apparate, In-vitro-Diagnostika, Software und andere Gegenstände oder Stoffe, die für die medizinische Verwendung bestimmt sind oder angepriesen werden und deren Hauptwirkung nicht durch ein Arzneimittel erreicht wird. 670 Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos), SR 817.023.31.