Darüber hinaus enthält die VKos in Anhang 3 eine Liste der antimikrobiell wirksamen Stoffen, UV-Filtersubstanzen und sonstigen Stoffen, die in kosmetischen Mitteln nur unter den angegebenen Voraussetzungen enthalten sein dürfen. Anhang 4 listet schliesslich diejenigen Stoffe auf, die in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein dür-