In der Schweiz werden die zulässigen Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln durch die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos)670 festgelegt, in der EU bestimmt dies Verordnung 1223/2009. Anhang 2 VKos enthält eine Liste der Farbstoffe, die in kosmetischen Mitteln enthalten sein dürfen. Anhang 2 gibt zudem Aufschluss über den Anwendungsbereich der Farbstoffe, wie z.B., dass der Farbstoff in allen kosmetischen Mitteln zulässig ist oder nur in kosmetischen Mitteln, die nicht mit den Schleimhäuten in Verbindung kommen etc.