775. Die Forschung in der Kosmetikbranche muss daher klar von der medizinischen Forschung getrennt werden. Die medizinischen Forschungsresultate im Bereich der Dermatologie können also nicht ohne weiteres der Luxus-Kosmetikindustrie zugerechnet werden. Dies gilt auch, wenn medizinische Produkte nebst ihrem ursprünglichen Zweck, auch kosmetische Ziele erreichen (z.B. bei der Heilung von Hautverbrennungen, Narben oder Veränderungen der Hautpigmente). 776. In der Schweiz werden die zulässigen Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln durch die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos)670 festgelegt, in der EU bestimmt dies Verordnung 1223/2009. Anhang 2