774. Da vor allem Hautpflegeprodukte für den Sonnenschutz auch einen gesundheitsfördernden Aspekt beinhalten, ist es angezeigt, Kosmetikprodukte klar von Heilmitteln abzugrenzen. Wie erwähnt, sind kosmetische Mittel dazu bestimmt, äusserlich mit den verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers in Berührung zu kommen und zwar zu dem ausschliesslichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern und oder den Körpergeruch zu beeinflussen und oder um sie zu schützen oder in gutem Zustand zu halten (Art. 35 Abs. 1 LGV und Art. 2 Abs. 1 lit. a) Vo 1223/2009).667