22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 163 tailer nicht über eine Verhandlungsposition verfügen, die es ermöglicht hätte, das von den Parteien herbeigeführte Kollusionsergebnis auf den relevanten Märkten zu destabilisieren. (iv) Zwischenergebnis: Kein wirksamer Aussenwettbewerb 755. Um festzustellen ob wirksamer Aussenwettbewerb besteht, wurden der aktuelle Aussenwettbewerb, der potenzielle Aussenwettbewerb und die Stellung der Marktgegenseite untersucht.