Wirtschaftszweig strengere Regelungen erforderlich seien, als in der Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 der Kommission vom 22. Dezember über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen.611 Der Bericht der EU-Kommission erklärt auf Seite 2 konkret, die strengere Regelung sei notwendig gewesen, weil es „zu einer Reihe von sektorspezifischen Wettbewerbsproblemen [gekommen sei], darunter hartnäckige Versuche bestimmter Kfz- Hersteller, den EU-Binnenmarkt aufzuteilen sowie wegen Prognosen einer zunehmenden Konzentrationen unter den Kfz-Herstellern und wegen der Gefahr eines eingeschränkten